Öffentliches Recht

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Unter öffenlichem Recht versteht man neben dem hier irrelevante Staatsrecht die Rechtbeziehung zwischen Staat und Bürger.

Beispiele: WaffG, GewO oder StGB.

Die Beziehung ist dabei von einem "Über- / Unterordnungsverhältnis" geprägt, da der Staat über das Gewaltmonopol verfügt.

Der Staat handelt im öffentlichen Recht durch seine Beamten, welche hoheitliche Rechte ausüben wie beispielsweise die Polizei.

Siehe auch: