Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche


Geschichte

Die AZAV ist die Nachfolgeregelung zur mittlerweile abgesetzten AZWV, der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung vom 01.07.2004 und wurde in der Fassung vom 02.04.2012 rechtswirksam. Zum 27.01.2017 wurde sie durch Rechtsverordnung geändert.

Inhalte

Die AZAV regelt die Akkreditierungsvoraussetzungen von Fachkundigen Stellen (Zertifizierern) und die Voraussetzungen für die Zulassung von Bildungs-/Maßnahmenträgern und den zugehörigen Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Gesetzliche Grundlage

Grundlage der AZAV ist der §184 des SGB III (Arbeitsförderung). Grundlage der Änderung ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (BGBl. 2017 Teil I Nr. 5 vom 02.02.2017)

Gesetzestext

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/azav/gesamt.pdf