Besitzstörung

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Eine Besitzstörung ist ein Unterfall von Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. Bei der Besitzstörung, stört der Täter den Besitz eines anderen beispielsweise durch Betreten eines fremden Grundstücks oder durch dortiges Verweilen, was u.a einem Hausfriedensbruch durch Verweilen im StGB gleichzusetzen ist. Eine Verbotene Eigenmacht kann zum Schadensersatz verpflichten.

Maßnahmen dagegen

Gegen eine Besitzstörung darf sich der Besitzer im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB mit verhältnismäßiger Gewalt erwehren (Besitzwehr / Besitzkehr). Dasselbe gilt für den Besitzdiener nach der Selbsthilfe des Besitzdieners, § 860 BGB, wenn ihm dieses Recht vom Besitzer übertragen wurde.

Siehe auch