Betriebsarzt
Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört es, den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Er hat keine Weisungsbefugnis, sondern ist eine Stabsstelle.
Er ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.
Rechtliche Grundlage
- §§ 2 - 4 ASiG