Betriebsbeauftragte

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Im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes gibt es folgende Betriebsbeauftragte: Immissionsschutzbeauftragter - Störfallbeauftragter - Strahlenschutzbeauftragter - Gewässerschutzbeauftragter - Abfallbeauftragter.

Betriebsbeauftragte sind stets schriftlich zu bestellen. Die ihnen übertragenen Aufgaben sind, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, genau zu bezeichnen. Über Bestellung, Aufgabenübertragung, Änderung und Abberufung ist die zuständige Behörde schriftlich zu unterrichten. Von der Benennung, Aufgabenübertragung, Änderung und Abberufung von Betriebsbeauftragten ist ebenfalls der Betriebsrat zu unterrichten. Die Aufgaben der genannten Betriebsbeauftragten betreffen fachübergreifend auch die Arbeitssicherheit.