Betriebsrat

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Betriebsrat kann in Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf Mitarbeiter wahlberechtigt und drei wählbar sind, § 1 BetrVG.

Aufgaben

Die Aufgaben sind in § 80 BetrVG geregelt.

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats lassen sich in drei verschiedene Bereiche unterteilen:

1. Überwachungsaufgaben

2. Schutzaufgaben

3. Gestaltungsaufgaben

Siehe auch