Bombendrohung

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Bombendrohung, egal ob mit ernstem Hintergrund oder nicht, kann die Sicherheit und Ordnung im Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Meist gehen derartige Drohungen telefonisch ein. Auch wenn sich in Wirklichkeit meist keine Bombe im Unternehmen findet, ist zunächst jede Drohung ernst zu nehmen. Es gelten die Verhaltensregeln wie bei Drohanrufen. Die Mitarbeiter an Pforte und Empfang, in der Telefonzentrale oder der NSL könnten als erste mit einem Drohanruf konfrontiert werden, deshalb sollten sie mit den Abläufen in diesem Fall vertraut sein und ein entsprechendes Merkblatt für Notizen und zum Nachfragen wichtiger Sachverhalte zur Hand haben.

Mögliche Ziele der Täter

  • Störung der betrieblichen bzw. unternehmerischen Abläufe
  • Herbeiführen von Kosten für das Unternehmen (z.B. durch Betriebsräumung oder sonstige eingeleitete Maßnahmen)
  • mögliche weitere finanzielle Schäden durch Absatzverluste und Produktionsausfälle, Konventionalstrafen
  • Verunsicherung von Beschäftigten, der Geschäftsführung, Lieferanten und Kunden
  • Testen der Reaktion des Betriebes/Unternehmens
  • Ausnutzen der Betriebsstörung (allg. Chaos) für andere kriminelle Aktiviäten, z.B. Werks- oder Industriespionage
  • Erregung von Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in den Medien

Handlungsweisen nach Eingang einer Bombendrohung

Folgende Maßnahmen werden üblicherweise nach dem Eingang einer Bombendrohung in Erwägung gezogen:

  • Dienstanweisung/Alarmplan beachten!
  • nach der unverzüglichen Weitermeldung an die verantwortliche Stelle, entscheidet der Unternehmer bzw. seine Beauftragten über das weitere Vorgehen
  • häufig ist gem. Betriebliche Katastrophenschutz-Organisation (BKO) ein betrieblicher Krisenstab einzuberufen
  • ein schneller Informationsaustausch durch die Einsatzleitung, Objektleitung oder betriebliche NSL/Alarmzentrale/Leitstelle ist sicherzustellen
  • Verstärkte Torkontrollen (Zutritt/Zufahrt)
  • Begleitung betriebsfremder Personen
  • sofortige Absuche von (kritischen) Bereichen
  • Abschotten betriebswichtiger Einrichtungen
  • Aufstockung des Sicherheitspersonals und Hinzuziehen von Fachkräften (z.B. Hundeführer)
  • ggf. Vorabinfo an betriebliche Hilfsdienste (z.B. Werksfeuerwehr/Betriebsfeuerwehr, Evakuierungs-/Räumungshelfer, medizinisches Personal)
  • Vorbereitung einer (Teil-)Räumung des Geländes bzw. gefährdeter Gebäude
  • nach Anweisung sind ggf. externe Hilfsdienste (Polizei) zu alarmieren
  • nach Anweisung ist ggf. Räumungsalarm auszulösen und die Räumung/Evakuierung durchzuführen
  • ggf. Besetzen von Sammelplätzen

Merkblatt Bombendrohung

Es ist empfehlenswert, wenn Merkblätter zur Bombendrohung an den Stellen, an denen derartige Drohungen eingehen können, griffbereit liegen. Diese dienen zur Erfassung weiterer Informationen des Anrufers und als Gedankenstütze für Rückfragen. Folgende Anweisungen bzw. Angaben befinden sich üblicherweise auf derartigen Formblättern:

  • Wortlaut und mitgeteilte Informationen notieren
  • genau zuhören
  • Anrufer ausreden lassen, nicht unterbrechen
  • versuchen, das Gespräch zu verlängern
  • an geeigneter Stelle Rückfragen stellen (Ort der Bombe, Form/Art, Zeit, Grund, Name,...)
  • Angaben wiederholen lassen
  • selbst festgestellte Informationen erfassen (Alter des Anrufers, Dialekt, Akzent, Hintergrundgeräusche, Sprechart,...)

Weblinks

  • [1]Schutz Kritischer Infrastrukturen - Basisschutzkonzept des BMI mit Downloadmöglichkeit