DGUV Vorschrift 23

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Die DGUV Vorschrift 23 "Wach- und Sicherungsdienste" ist eine spezielle Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheitswirtschaft. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erlassen.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das SGB VII.

Nach § 10 BewachV muss sie jedem Sicherheitsmitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden.

Vorschriftstext

http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/user_upload/DGUV_Vorschrift_23-1.pdf