Doppelabhängigkeit

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Sind zwei Brandmelder so miteinander elektrisch verknüpft, dass diese gemeinsam einen Brandalarm initiieren, spricht man von einer Doppelabhängigkeit dieser Melder.

Die Melder sind hierbei örtlich nahe beieinander installiert, z.B. in einem Büro und dem Flur davor. Beide können andererseits auch in ein und demselben Raum montiert sein (z.B. Teeküche). Erfasst nur einer der Melder mögliche Brandsymptome, wird ein Feuer-Voralarm ausgelöst. In der programmierten Erkundungszeit kann der Ereignisort auf einen Brand hin überprüft werden. Erfassen beide, in Doppelabhängigkeit stehenden Melder, Brandsymptome wird ein (echter) Brandalarm ausgelöst.

Um Fehlalarme zu vermeiden können diese Melder unterschiedlicher Sensorik sein (z.B. ein Rauchmelder und ein Hitzemelder).