Faktisches Arbeitsverhältnis

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Unter einem faktischen Arbeitsverhältnis versteht man den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber arbeitet, obwohl kein gültiger Arbeitsvertrag besteht.

Dies liegt beispielsweise bei einer Anfechtung vor.

Grundsätzlich muss in dieser Zeit jedoch trotz fehlenden Arbeitsvertrages ein (angemessenes) Arbeitsentgelt bezahlt werden.