Geldstrafe

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Eine Geldstrafe, § 40 StGB, wird in so genannten Tagessätzen verhängt. Die Höhe hängt vom Nettotagesverdienst des Täters ab.

Beispiel: Verdient ein Täter 1200 € netto, so ist sein Tagessatz 40 € (1200 € / 30).

Verhängt werden kann eine Geldstrafe durch einen Richter im Rahmen eines Urteils in einem Strafprozess.

Gesetzestext

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

Siehe auch: