Geschäftsfähigkeit

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Die Geschäftsfähigkeit eines Menschen beginnt eingeschränkt mit 7 Jahren, voll mit 18 Jahren. Geschäftsfähigkeit bedeutet beispielsweise, Verträge abschließen zu dürfen.

Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag, so ist dieser grundsätzlich „schwebend unwirksam“, bis der Vertrag von einem Berechtigten genehmigt oder abgelehnt wurde.