Hehlerei

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Hehlerei, § 259 StGB, begeht unter anderem, wer gestohlene Sachen an- oder verkauft.

Dies gilt auch dann, wenn er nicht wusste, dass die Sache gestohlen ist, es aber hätte erkennen können.

Beispiel

X kauft am Flohmarkt ein neues Handy bei einem Händler originalverpakt zum halben Originalpreis.

Achtung

Der Hehler und der, der die Sache rechtswidrig erlangt hat, müssen zwei verschiedene Personen sein.

Gesetzestext

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.