Integrationsamt

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Das Integrationsamt ist u.a. zuständig für die Integration von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt.

Zustimmungspflicht bei Kündigung

Das Integrationsamt muss zustimmen bei der Kündigung von:

Weiterführende Links

https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html