Interventionskraft (VdS)

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie 2172/2868 soll die Kenntnisse und Befähigungen haben, in Sicherheitsunternehmen die Tätigkeit einer Interventionskraft auszuüben, insbesondere im Bereich der Alarmverfolgung.

Schulung

Die Schulung findet bei zertifzierten Trägern statt und dauert inklusive Wissensfeststellung 24 Unterrichtseinheiten.

Inhalt:

  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Umgang mit Menschen
  • Wissensfeststellung