Irrtümliche Notwehr

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Unter einer irrtümlichen Notwehr, auch Putativnotwehr genannt versteht man, dass eine Person glaubt, angegriffen zu werden, was in Wirklichkeit aber nicht stimmt.

Strafrechtliche Folgen

Eine Irrtümliche Notwehr kann zu einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung) führen.

Zivilrechtliche Folgen

Irrtümliche Notwehr verpflichtet zum Schadensersatz, da eine unerlaubte Handlung vorliegt.