Kleiner Waffenschein
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Ein kleiner Waffenschein ist eine Berechtigung, eine Gas- oder Schreckschusswaffe zu führen.
Inhaltsverzeichnis
Zuständige Behörde
Für die Erteilung eines kleinen Waffenscheins ist das am Wohnsitz gelegene Ordnungsamt oder Landratsamt zuständig.
Voraussetzungen
Um einen kleinen Waffenschein zu erhalten müssen folgende Vorausetzungen erfüllt werden:
- Zuverlässigkeit
- Mindestalter 18 Jahre
Dauer der Berechtigung
Der kleine Waffenschein ist gültig, solange die Vorausetzungen erfüllt werden.