Kleiner Waffenschein

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Ein kleiner Waffenschein ist eine Berechtigung, eine Gas- oder Schreckschusswaffe zu führen.

Zuständige Behörde

Für die Erteilung eines kleinen Waffenscheins ist das am Wohnsitz gelegene Ordnungsamt oder Landratsamt zuständig.

Voraussetzungen

Um einen kleinen Waffenschein zu erhalten müssen folgende Vorausetzungen erfüllt werden:

Dauer der Berechtigung

Der kleine Waffenschein ist gültig, solange die Vorausetzungen erfüllt werden.

Siehe auch