Kontrollen

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Kontrollen stellen einen wesentlichen Aufgabenbereich von Sicherheitskräften dar. Kontrollen lassen sich nach ihrer Art unter anderem unterscheiden in


Ein weiteres Untscheidungskriterium stellt der Umfang der Kontrolle dar. Hier existieren folgende Formen:


Der Anlass der Kontrolle kann auf folgende Weise begründet sein:


Kontrollen können sowohl als Zufahrts- oder Einlasskontrollen, als auch bei Verlassen der Person oder des Fahrzeuges als Auslasskontrollen durchgeführt werden. Einlasskontrollen dienen dem Nachweis der Zutrittsberechtigung und sollen zudem verhindern, dass unerwünschte Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen, Aufzeichnungsgeräte) in ein Objekt oder Betriebsgelände eingebracht werden. Kontrollen bei Auslass und Ausfahrt dienen primär der Verhinderung von Diebstählen und Unterschlagung. Allgemein haben Kontrollen den Zweck materielle und immaterielle Werte des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers zu schützen. Personen- und damit verbundene Fahrzeug- oder Behältniskontrollen erfordern ein sensibles Vorgehen im Umgang mit Menschen und bedürfen der Einhaltung bestimmter Grundsätze in Bezug auf die zu kontrollierende Person sowie auch auf die Eigensicherung.