Luftsicherheitsassistent

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Die Aufgabe von Luftsicherungsassistenten sind hauptsächlich Sicherheitskontrollen auf Flughäfen, insbesondere Gepäck- und Personenkontrollen, bevor diese in den gesicherten Bereich gelangen. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Sprengstoffe an Bord von Flugzeugen gebracht werden können.

Sie werden dabei von der Bundespolizei unterstützt.

Rechtliche Vorgaben

Die Qualifizierung zum Luftsicherungsassistenten ist in § 5 Luftsicherheitsgesetz geregelt.

Inhalten sind:

  • Waffen- und Sprengstoffkunde
  • Organisation der Luftfahrt und der Luftsicherheit
  • Waffen- und Sprengstoffrecht
  • Sicherheitsvorschriften auf Flughafen
  • Sicherheit am Boden und während eines Flugs
  • Ordnungsgemäße Durchführung von Personenkontrollen
  • Umgang mit Fluggästen
  • Zugangskontrollen und Sicherheitssysteme