Offizialdelikt

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Offizialdelikte sind Straftaten, die nach dem Legalitätsprinzip von Staatsanwaltschaft und Polizei automatisch verfolgt werden (müssen).

Die meisten Straftaten sind Offizialdelikte, die Ausnahme sind so genannte Antragsdelikte, die nur auf Antrag des Opfers oder in einigen Fällen auch bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden.