Privates Recht
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Unter privatem Recht versteht man eine Rechtsbeziehung unter Bürgern. Sie ist von Gleichberechtigung geprägt.
Beispiele: Verträge wie Kauf- Arbeits- oder Mietvertrag
Unter privatem Recht versteht man eine Rechtsbeziehung unter Bürgern. Sie ist von Gleichberechtigung geprägt.
Beispiele: Verträge wie Kauf- Arbeits- oder Mietvertrag