Public Private Partnership

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Unter einer Public Private Partnership (PPP) versteht man eine Zusammenarbeit zwischen öffenlichen Stellen wie Ordnungsamt oder Polizei auf der einen Seite und privaten Institutionen wie Sicherheitsunternehmen auf der anderen Seite.

Anwenungsbereich

Diese Zusammenarbeit gibt es vielfach bei großen Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen. Hierzu werden kleine Teile hoheitlichen Rechts übertragen. Sicherheitsmitarbeiter dürfen dann beispielsweise vor Stadien im öffentlichen Bereich den Verkehr regeln, was sonst eine Amtsanmaßung wäre. Die Sicherheitsmitarbeiter können dafür im Rahmen der Veranstaltung mit diesen Rechten beliehen werden. Ein anderes Beispiel für PPP ist, dass einige Gemeinden den ruhenden Verkehr durch private Sicherheitsdienste überwachen lassen.

Weisungsbefugnis

Auch bei einer PPP bleibt der Sicherheitsmitarbeiter jedoch immer Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, bei der er beschäftigt ist. Hoheitliche Stellen sind ihm gegenüber also nicht weisungsbefugt.