Räuberischer Diebstahl

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Ein räuberischer Diebstahl, § 252 StGB, ist gegeben, wenn ein Täter bei einem Diebstahl auf frischer Tat erwischt wird und um die Beute zu behalten Gewalt oder Drohungen gegen einen anderen anwendet.

Beispiel: Ein Ladendieb steckt eine DVD ein. Als ihn der Ladendetektiv am Ausgang der Ladens aufhalten will schlägt er diesen und läuft mit der Beute weg.

Gesetzestext

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

Siehe auch: