Schadensereignis

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Schadensereignis beschreibt einen Vorfall, der einer Person, einer Sache oder einem Vermögen einen Schaden zufügt. Kommt es zu einem umfangreichen Schadensereignis bei dem eine Vielzahl von Personen Schaden erleiden oder ein sehr hoher Sach- oder Vermögensschaden entsteht, spricht man auch von einem Großschadensereignis.

Unterscheidung

  • Personenschaden: Verletzung, Tod durch z.B. §222 StGB Fahrlässige Tötung, §212 StGB Totschlag
  • Sachschaden: Beschädigung, Zerstörung durch z.B. §303 StGB Sachbeschädigung
  • Echter Vermögensschaden: finanzieller Verlust durch z.B. §263 StGB Betrug
  • Unechter Vermögensschaden: Folge eines Personen- oder Sachschadens durch z.B. §226 StGB Schwere Körperverletzung (langfristige oder dauerhafte Verletzung - Folgekosten der ärztlichen Behandlung, Arbeitsausfall)

Praxis

Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters oder die Installation eines internen Werkschutzes in einem Betrieb hat immer den Hintergrund Schaden abzuwenden. Für die Abwehr von Schäden ergreift z.B. der Werkschutz entsprechende Maßnahmen.

Arten der Schadensabwehr durch den Werkschutz

  • Zutritts-, Zufahrtskontrolle
  • Überwachung von Heißarbeiten
  • Taschenkontrollen
  • Löschen eines Entstehungsbrandes
  • Absperrung einer Gefahrenstelle