Sicherheitsaufgaben

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Generalauftrag

Bevor wir uns mit den Sicherheitsaufgaben beschäftigen sollten wir uns kurz dem Generalauftrag widmen da sich die Aufgaben stark an den Generalauftrag orientieren. Ausnahmen gibt es nur bei den "Nebentätigkeiten" die keinen Zusammenhang mit den Sicherheitsaufgaben haben ( z.B.Postverteilung, Chauffeurdienste) das wiederum MUSS dann auch in der objektbebezogenen Dienstanweisung verankert sein. Im Generalauftrag heißt es konkret : "Der Sicherheitsdienst hat die Aufgabe , durch Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden," d.h. Schutz der Menschen, Sach- und Vermögenswerte, Wahrung der Ordnung.

Daraus lässt sich schließen,dass das Bewachungsgewerbe im Bereich "Unternehmensschutz" angesiedelt ist und somit eine tragende Institution (Sicherheitsfunktion!) des Unternehmensschutzes ist. Das bedeutet für die Sicherheitsmitarbeiter das sie eine sehr große Verantwortung tragen müssen,um dieser Verantwortung gerecht zu werden muss eine gehörige Portion an Fachwissen bei jedem Sicherheitsmitarbeiter vorhanden sein ansonsten kann dies irgendwann zu fatalen Folgen führen (Abmahnung, Kündigung, Schadenersatzforderungen bis hin zum Strafverfahren).

Ergänzung: Der Aufgabenbereich betrieblicher Werkschutz bzw. Unternehmenssicherheit ist eine der vielen Dienstleistungen die das Bewachungsgewerbe für seine Auftraggeber durchführt. Der Generalauftrag gehört zum Betriebsschutz/Werkschutz und wird durch Fremdvergabe dieser Aufgaben automatisch auch zur Vorgabe für Sicherheitsdienstleister.

Die Sicherheitsaufgaben eines Sicherheitsmitarbeiters hängen stark davon ab, in welcher(m) Position / Bereich der Mitarbeiter tätig ist. Ein Ladendetektiv wird höchstwahrscheinlich nie so viele Aufgaben erfüllen müssen, wie ein Mitarbeiter im z.B.Industriewerkschutz. Der zweite und entscheidende Faktor ist der Auftraggeber. Er stellt die Anforderungen gegenüber dem Auftragnehmer, welche Tätigkeiten in seinem Unternehmen durchgeführt werden sollen. Diese Tätigkeiten werden dann in der objekt-/auftragbezogenen Dienstanweisung verankert sein.

Arten von Tätigkeiten

Die Aufgabenpalette könnte so gegliedert sein (Beispiele):

Tordienst (Ein-und Ausgänge des Betriebes ):

-Überwachung ,Regelung und Kontrolle des Personen -,Fahrzeug und Güterverkehrs -Fundsachenbehandlung -Wiegedienst -Telefondienst -Besucherabwicklung -Lotsendienst -Umfeldbeobachtung (Ereignisse) -Alarmdienst

Beim Tordienst zählt nicht nur die Fach-und Sozialkompetenz die ein Sicherheitsmitarbeiter besitzen muss sondern auch das "Äußerliche Erscheinungsbild" ist ein eminent wichtiger Punkt da der Sicherheitsmitarbeiter häufig der erste im Unternehmen ist auf den ein Kunde oder Besucher trifft (Visitenkarte des Unternehmens !!) .

Ermittlungsdienstaufgaben:

-Ermittlung bei Verstößen gegen Gesetze und betriebliche Vorschriften -Ermittlung zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Werte /Sachen -Legen von Diebesfallen (z.B.Chemische Diebesfallen >Silbernitrat , Fuchsin ) -Tatortbesichtung (z.B.Betreten fremder verhindern ,Trampelpfad legen ) -Tatortsicherung (z.B.Tatort absperren ,Spuren gegen Witterungseinflüsse schützen) -Beweisicherung (z.B.Zeugen , Tatverdächtige , Spuren ) -Spurensicherung (z.B.Fingerspuren) -Befragung von Zeugen