Sicherheitszaun

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Zur Einfriedung, um die Umschließung eines Geländes zu realisieren, wird sich in der Regel einer Zaunanlagen bedient. Zäune bilden zum einen die erkennbare juristische Eigentumsgrenze, zum anderen schützen sie vor Eindringen, Verlassen, Durchreichen, Untergraben, Unterkriechen und optimalerweise vor Überwerfen. Wie gut oder wie schlecht ein Zaun schützt, hängt von seiner Art und Ausführung ab.

Praktisch gesehen ist der Zaun die erste baulichen Maßnahme (u.U. auch technisch (Sensorik)) die ein Bedarfsobjekt schützt. Öffnungen in Zäunen, z.B. Tore, müssen so konzipiert sein, dass diese dem grundlegenden Widerstandswert des Zaunes entsprechen. Trifft dies nicht zu, stellt diese Öffnung eine Schwachstelle einer möglicherweise ansonsten hochwertigen Einfriedung dar.

Weitere Möglichkeiten der Einfriedungen:

  1. Mauern
  2. Bepflanzungen, wie Hecken
  3. Wall

Weitere Möglichkeiten von Öffnungen in Einfriedungen:

  1. Tore
  2. Schranken
  3. Schleusen

Allgemeine Anforderungen

  • Standsicherheit
    • Pfostenabstand 2,5 m bis 3 m
    • Verwendung von Spannbeton- oder Stahlrohrpfosten
    • Fest verankert im Erdreich (mindestens 0,8m)
  • Schutz gegen Übersteigen
    • Mindesthöhe 2,2 m (ohne Übersteigschutz)
    • Übersteigschutz, 45° abgewinkelte Ausleger (ein- bis zweiseitig)
  • Schutz gegen Unterkriechen /-graben
    • Unterkriechen: 0,3m im Erdreich eingelassen
    • Untergraben: 0,8m im Erdreich eingelassen
  • Schutz gegen Durchdringen
    • Verwendung von „harten“ Materialien wie Stahl (siehe Zauntypen)
    • Keine Verschraubung oder Drahtvernebelung

Siehe auch