Sonderzugangsrecht

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Unter einem Sonderzugangsrecht versteht man die Befugnis, auch gegen den Willen eines Hausrechtsinhabers einen Hausrechtsbereich betreten zu dürfen, ohne dabei einen Hausfriedensbruch zu begehen.

Nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben u.a. folgende Institutionen ein Sonderzugangsrecht:

Nur bei Gefahr im Verzug haben u.a. folgende Institutionen ein Sonderzugangsrecht:

  • Feuerwehr
  • Notarzt
  • Rettungsdienste

Ohne Voraussetzungen haben u.a. folgende Institutionen ein Sonderzugangsrecht: