Staat

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter einem Staat versteht man vereinfacht ausgedrückt ein Rechtsgebilde, das aus folgenden drei Aspekten besteht:

  • Staatsvolk
  • Staatsgebiet
  • Staatsmacht

Fehlt einer dieser drei Aspekte, liegt kein Staat vor.