Strafanzeige

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Eine Strafanzeige kann jedermann bei den Strafverfolgungsbehörden stellen, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt.

Bei Offizialdelikten wird dann zwangsweise ermittelt, bei Antragsdelikten grundsätzlich nur, wenn ein Antragsberechtigter einen Strafantrag stellt.