Täterschaft

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Nach § 25 StGB, Täterschaft, kann man eine Straftat als Täter wie folgt begehen:

  • Alleintäter
  • Durch einen anderen
  • Mittäter

"Durch einen anderen" bedeutet, dass der andere als Werkzeug für die Tat benutzt wird und es vielleicht nicht einmal weiß. Beispiel: X bittet in einem Restaurant den Kellner, ihm "seinen" braunen Mantel zu holen. In Wirklichkeit gehört X der Mantel nicht. X begeht Diebstahl, indem er den Kellner als Werkzeug benutzt.

Gesetzestext

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Siehe auch: