Tarifvertrag

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Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.

Er ist schriftlich zu verfassen und von beiden Seiten zu unterschreiben.

Ein Verbandstarifvertrag liegt dann vor, wenn er zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. Dieser Tarifvertrag kann auch als Branchentarifvertrag oder als Flächentarifvertrag bezeichnet werden.

Ein Haustarifvertrag liegt dann vor, wenn er zwischen einem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann auch als Firmentarifvertrag bezeichnet werden.

Ein Anschlusstarifvertrag liegt dann vor, wenn ein von einer anderen Gewerkschaft abgeschlossener Tarifvertrag von einer Gewerkschaft übernommen wird.

Siehe auch