Unterlassungsdelikt

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Unterlassungsdelikte sind Straftaten, die durch "Nichtstun" verwirklicht werden.

Arten

Unterlasungsdelikte werden in echte und unechte Unterlassungsdelikte unterteilt.

Echte Unterlassungsdelikte

Diese finden sich u.a. im StGB und können von jedem begangen werden, beispielsweise

Unechte Unterlassungsdelikte

Unechte Unterlassungsdelikte sind im § 13 StGB, Begehen durch Unterlassen geregelt.