Waffenbesitzkarte
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Eine Waffenbesitzkarte ist eine Berechtigung, eine Schusswaffe zu erwerben und zu besitzen.
Inhaltsverzeichnis
Zuständige Behörde
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist das am Wohnsitz gelegene Ordnungsamt oder Landratsamt zuständig.
Voraussetzungen
Um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten müssen folgende Vorausetzungen erfüllt werden:
- Zuverlässigkeit
- Waffensachkundeprüfung
- Haftpflichtversicherung
- Eignung
- Bedürfnis
- Mindestalter 18 Jahre (bei Sportschützen 21 Jahre)
Dauer der Berechtigung
Bei Neubeantragung ist die Waffenbesitzkarte ein Jahr gültig, nach Eintrag einer Schusswaffe theoretisch lebenslang, solange die Voraussetzungen erfüllt werden.