Werkschutz

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Der Werkschutz umfasst zahlreiche Einzeltätigkeiten die im Rahmen der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung innerhalb eines größeren Industrie- oder Gewerbebetriebs wahrgenommen werden müssen. Einzelne Werkschutztätigkeiten sind mit den Aufgaben im Objektschutz vergleichbar, der Unterschied besteht aber darin, dass der räumliche Tätigkeitsbereich weitläufiger ist. So übt der Werkschutz seine Aufgaben in der Regel in einem Bereich innerhalb des befriedeten Besitztums auf einem Werksgelände (z.B. chemische Industrie, Kraftwerksareale) aus, das typischerweise eigene Verkehrswege, mehrere Gebäude und weitere Infrastruktureinrichtungen (z.B. zur Ver- und Entsorgung) umfasst.
Die Betriebszugehörigkeit der Werkschutzmitarbeiter kann auf unterschiedliche Weise gestaltet sein: Entweder es handelt sich um einen eignen, betriebsinternen Werkschutz oder ein externer Dienstleister wird im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben betraut (externer Werkschutz).

Der Generalauftrag des Werkschutzes: Der Werkschutz hat die Aufgabe, durch Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.


Aufgaben des Werkschutzes

Je nach Art und Anforderung des Betriebes obliegen dem Werkschutz eine Vielzahl möglicher Aufgaben: