Abwehrender Brandschutz

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Der abwehrende Brandschutz tritt erst in Kraft, wenn vorbeugender Brandschutz ganz oder teilweise versagt hat und das Feuer schon seinen Lauf genommen hat. Das Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es, die Schäden durch das Feuer abzuwenden oder zumindest zu begrenzen. In so einer Notfallsituation sind interne (z.B. Werkfeuerwehr) und / oder externe (Berufsfeuerwehr) Hilfskräfte, aber auch die Sicherheitsmitarbeiter, die allein schon aufgrund der Garantenstellung (Arbeitsvertrag / Dienstanweisung) zur zügigen Hilfs-und Abwehrmaßnahmen verpflichtet sind, gefragt, um dieser konkreten Gefahr entgegenzuwirken.

Maßnahmen

Der abwehrende Brandschutz umfasst folgende Maßnahmen :

  • die sofortige Brandentdeckung
  • Ermitteln des genauen Brandortes
  • Rettung von Menschen und Sachwerten
  • Bekämpfung des Brandes

Weitere Infos über das Verhalten beim Brandfall finden Sie in der Kategorie Dienstkunde..