Ausbildungsnachweis

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Jeder Auszubildender hat während der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.

Zweck

Neben der Dokumentation und dem Nachweis dem ausbildenden Betrieb (Ausbildender) und sich selbst gegenüber, dass die Ausbildungsinhalte vermittelt wurden, ist das Führen des Berichtshefts auch eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, § 43 BBiG.

Folgen bei Nichtführen für den Auszubildenden

Der Ausbildende kann den Auszubildenden abmahnen und ggfs. sogar kündigen, wenn das Berichtsheft nicht (ordentlich) geführt wird.

Zudem wird er nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.