Bedrohung

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Bei der Bedrohung, § 241 StGB, droht der Täter dem Opfer mit der Begehung eines Verbrechens gegen es selbst oder eine nahestehende Person.

Beispiel: "Ich bring´ Dich um"

Gesetzestext

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.