Beförderung nach ADR

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Beförderung nach ADR bedeutet es gibt ein europäisches Übereinkommen für den internationalen Gefahrguttransport. Dieses beinhaltet u.a. dass der Fahrer/in über eine gültige ADR-Bescheinigung verfügen muss, dass Versandbegleitpapiere und Unfallmerkblätter mitzuführen sind. Bei Tankfahrzeugen auch eine Zulassungsbescheinigung.