Behältniskontrolle

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Eine Behältniskontrolle ist eine Sichtkontrolle der von Personen mitgeführten Behältnisse wie Rucksäcke oder Handtaschen. Bei Taschenkontrollen wird die Kleidung einer Person auf mitgeführte Gegenstände überprüft. Zweck der Kontrollen kann es sein, das Einbringen unerwünschter Gegenstände bei Zutrittersuchen in einen Sicherungsbereich zu unterbinden, oder aber Personen bei Verlassen eines Objekts die unbefugte Mitnahme von Gegenständen zu erschweren. Behältniskontrollen werden häufig im Rahmen einer Personenkontrolle zufallsgesteuert und präventiv (z.B. im Werkschutz) oder bei konkretem Verdacht auch repressiv durchgeführt (z.B. bei Beobachtung eines Diebstahls durch den Kaufhausdetektiv).


Neben den üblichen, bei Personenkontrollen zu beachtenden Grundsätzen, sollten bei Behältniskontrollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Kontrolle an sichtgeschütztem Ort durchführen (Privatsphäre)
  • Taschen (etc.) nicht selbst öffnen, sondern durch Person selbst entleeren lassen
  • aus Beweisgründen stets Kollegen hinzuziehen (Zeuge)
  • gefundende Drogen oder verbotene Gegenstände nicht an sich nehmen
  • Eigensicherung beachten