Brandschutzhelfer

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Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, meistens werden mehrere benannt, welche im Falle eines Brandes festgelegte Aufgaben übernimmt. Der Brandschutzhelfer ist nicht zu verwechseln mit dem Brandschutzbeauftragten.

Allgemein

  • Der Arbeitgeber hat zur Wahrnehmung der Aufgaben Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10 JArbSchG Beschäftigte zu benennen. Zur Ausübung dieser Pflicht können Brandschutzhelfer eingesetzt werden.
  • Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der ASR A2.2 oder aus der erstellten Gefährdungsbeurteilung. Die Brandschutzhelfer erhalten vor Ausübung ihrer Aufgabe eine fachkundige Unterweisung zum Beispiel durch den Brandschutzbeauftragten.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen folgende:

1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
2. Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle Feuergefährlichen Arbeiten
3. Kontrolle der Feuerlöscheinrichtungen auf Einhaltung der Prüffristen
4. Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
5. Überprüfung der Sicherheitskennzeichen auf Funktionsfähigkeit
6. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
7. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
8. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
9. uvm.

Einzelnachweise

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html