Brandstiftung

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Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige anzünden einer Sache.

Allgemein

Die Polizeiliche Aufklärungsquote bei Brandstiftungen und dem Herbeiführen einer Brandgefahr in Deutschland lag 2014 bei 49,8 %.

Gründe für Brandstiftung

Es gibt verschiedene Gründe warum Menschen zu Brandstiftern werden. Gründe können zum Beispiel Politischer Natur sein, aufgrund einer Verhaltensstörung, Versicherungsbetrug oder zur Vertuschung einer Straftat. Natürlich gibt es noch viele weitere Gründe. Das Resultat ist in der Regel aber immer das gleiche: große finanzielle Verluste, Gefährdung von Menschenleben, Zerstörung von Sachwerten, Gefährdung von Existenzen, uvm.

Die Brandstiftung im Strafrecht

  • Die vorsätzliche Brandstiftung gilt als gemeingefährlich. Sie wird in den §§ 306 bis 306c des Strafgesetzbuches beschrieben.
  • Je nach schwere der Tat, reicht das Strafmaß von sechs Monaten in minder schweren fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn der Tod eines Menschen verursacht wurde.
  • Fahrlässige Brandstiftung nach § 306d und das Herbeiführen einer Brandgefahr nach § 306f werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
  • Wird die Brandstiftung zum Zweck des Versicherungsbetrugs begonnen so wird die Tat als Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB geahndet mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Vorbeugende Maßnahmen

Das Gebäude / Grundstück muss so gesichert werden, dass ein Eindringen von Brandstiftern verhindert bzw. erschwert wird. Dazu haben sich folgende Maßnahmen bewährt:

  • Einfriedung durch ausreichen hohe Zäune / Mauern
  • Gute Ausleuchtung des gesamten Geländes
  • Videoüberwachung
  • Einbruchschutz an Türen, Fenstern, Toren, etc.
  • Einbruchmeldeanlage
  • Beseitigung von Brandlasten
  • Einbau einer Brandmeldeanlage
  • Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienstleister
  • Uvm.

Brandermittlung

Je größer, der durch den Brand entstandene Schaden ist, desto schwerer wird es Herauszufinden was die Brandursache war, da durch den Brand täterrelevante Spuren vernichtet werden. Auf der anderen Seite gibt der Brandverlauf den Ermittlern eine Hilfestellung bei ihren Untersuchungen.

Einzelnachweise

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/152630/umfrage/entwicklung-der-polizeilichen-aufklaerungsquoten-bei-brandstiftungen-seit-1995/

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306c.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306d.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265.html