Freiheitsstrafe

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Neben Geldstrafe gibt es in Deutschland auch die Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß ist nach § 38 StGB mindestens ein Monat.

Verhängt werden kann eine Freiheitsstrafe durch einen Richter im Rahmen eines Urteils in einem Strafprozess oder durch einen Strafbefehl.

Gesetzestext

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

Siehe auch: