Freiheitstrafe

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Freiheitstrafe kann in Deutschland mit und ohne Bewährung in einem Urteil ausgesprochen werden.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Der Täter muss ins Gefägnis und (zumindest) einen größeren Teil der Strafe absitzen.

Höchststrafe ist "lebenslänglich", was grundsätzlich 15 Jahre bedeutet.

Freiheitsstrafe mit Bewährung

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Täter muss (zunächst) nicht ins Gefängnis, es sei denn, er wird wegen einer anderen Straftat erneut verurteilt oder verstößt gegen Bewährungsauflagen. In diesem Fall kann die Bewährung widerrufen werden.

Die Bewährungszeit liegt zwischen zwei und vier Jahren.