Freiwilliger Unterwerfungsakt

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Unter einem freiwilligen Unterwerfungsakt versteht man, dass ein Besucher die Hausordnung eines Unternehmens akzeptiert und anerkennt.

Oft geschieht dies durch das Unterschreiben eines Besucherscheins.

Grundsätzlich ist das die Voraussetzung, dann ein Gelände oder Gebäude betreten zu dürfen.