Gefahrengemeinschaft

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Eine Gefahrengemeinschaft bilden Personen, die sich zusammen in eine eventuell gefährliche Situation begeben.

Diese sind dann verpflichtet, sich gegenseitig beizustehen. Tun sie dies nicht, machen sie sich unter Umständen wegen Begehen durch Unterlassen, § 13 StGB strafbar.

Beispiel

Sicherheitsmitarbeiter X sieht auf einem Überwachungsbildschirm in der Zentrale, wie sein Kollege, der sich auf Rundgang befindet, von einem Hund angegriffen wird. Trotzdem unternimmt er nichts, da er gerade ein Brot isst.

Arten von Gefahrengemeinschaften

Darunter fallen u.a.:

  • Sicherheitsmitarbeiter in der selben Schicht
  • Bergsteiger
  • enge Familienangehörige