Gefangener Raum

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Als Gefangener Raum werden Räume bezeichnet, welche nur durch andere Räume betreten werden können.

Gefangene Räume dürfen nur als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- oder Pausenräume genutzt werden, wenn sich dort nur eine geringe Anzahl von Personen aufhält.

Voraussetzung jedoch dafür sind, dass folgende Maßgaben beachtet werden:

  • Es muss sichergestellt sein das im Gefahrenfall die anwesenden Personen alarmiert werden können, z.B. durch eine Brandmeldeanlage.
  • oder es muss gewährleistet werden, dass eine Sichtverbindung zum Nachbarraum besteht. Darüberhinaus sollte im vorgelagerten Raum nur eine geringe Brandgefährdung vorhanden sein.