Geschäftsgeheimnisgesetz

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Am 26. April 2019 trat das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft. Seitdem existiert eine Legaldefinition dafür, was ein Geschäftsgeheimnis ist.

Definition Geschäftsgeheimnis (§ 2 GeschGehG)

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;

Podcast zum Thema

Das Thema Geschäftsgeheimnisgesetz wird auch in Folge 176 des Podcast für Schutz und Sicherheit behandelt unter https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/176-geschaeftsgeheimnisgesetz-auswirkungen-fuer-die-sicherheitsbranche/

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