Gewohnheitsrecht

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Unter Gewohnheitsrecht versteht man eine ungeschriebene rechtliche Vereinbarung, die sich über einen gewissen Zeitraum eingebürgert hat.

Beispiel

  • Wegerecht auf einem fremden Grundstück

Wichtig

Nur legale rechtliche Gegebenheiten können Gewohnheitsrecht werden.

Siehe auch