Rechtsstaatsprinzip
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Unter Rechtsstaatsprinzip versteht man, dass die Ausübung jeglicher staatliche Gewalt an Gesetze gebunden ist.
Beispiele
- Keine Strafe ohne Gesetz
- Verhältnismäßigkeit von Strafen
Gesetzestext
Art. 20 (3) GG Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.