Rechtsstaatsprinzip

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Unter Rechtsstaatsprinzip versteht man, dass die Ausübung jeglicher staatliche Gewalt an Gesetze gebunden ist.

Beispiele

Gesetzestext

Art. 20 (3) GG Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Siehe auch