Revierstreifendienst

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Der Revierstreifendienst (auch Revierdienst oder Revierkontrolldienst genannt) ist eine mobile Sicherheitsdienstleistung bei der ein Sicherheitsmitarbeiter/in mit einem PKW mehrere Kundenobjekte anfährt und bei diesen vereinbarte Sicherheitsdienstleistungen durchführt. Diese sind z.B. die Durchführung von Schliessdiensten, Kontrolldiensten oder Öffnungsdiensten.

Schliessdienst

Unter Schliessdienst fallen diverse Aufgaben die den korrekten Verschluss des Objekts gewährleisten. So ist es die Aufgabe des Revierfahrers während der Verschlusskontrolle sämtliche Fenster, Türen und Tore zu schliessen. Ebenso fällt es in den Aufgabenbereich unnötig brennende Beleuchtung, sowie nicht mehr benötigte technische Geräte, die zu einer potentiellen Brandgefahr führen können (Wasserkocher, Spülmaschinen o.ä.) auszuschalten. Weiterhin werden technische Systeme auf anstehende Störungen überprüft (Klimaanlagen, die zur Kühlung eines Serverraums dienen) und diese im Gefahrenfall an den zuständigen Ansprechparter oder die Notruf- und Serviceleitstelle weitergemeldet. Ist das Objekt mit einer EMA gesichert, aktiviert der Revierfahrer diese nach korrekt erfolgtem Verschluss.

Kontrolldienst

Kontrolldienste sind sämtliche Sicherheitsaufgaben, die präventiv durchgeführt werden, um vorhandene Schäden oder Unregelmäßigkeiten am Objekt festzustellen. In der Regel erfolgen die Kontrollen in unregelmäßigen Abständen um ein Ausspähen des Kontrollverlaufs durch Täter zu erschweren. Zusätzlich kann der Revierfahrer im Alarmfall als Interventionsdienst fungieren, hierbei wird er von der Notruf- und Serviceleitstelle verständigt, die als Sicherheitszentrale die eingehenden Meldungen der Gefahrenmeldeanlagen überwacht. Dies bietet sich oftmals an, da der Fahrer mit den ihm zugewiesenen Objekten und deren Eigenheiten vertraut ist.

Öffnungsdienst

Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Öffnungsdiensten. Hierbei werden zu einem zuvor bestimmten Zeitpunkt Kundenobjekte geöffnet. Hierbei werden bspw. die Alarmanlage deaktiviert und Türen oder Tore geöffnet.

Voraussetzungen

Der PKW- Führerschein sowie die Unterrichtung gemäß § 34a GewO sind für diese Tätigkeit Mindestvoraussetzung.